Landtagswahl

       

Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.

   

Das Wichtigste in Kürze

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und
  • nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
     

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland,
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
     

Erst- und Zweitstimme

Durch die Reform des Landtagswahlrechts haben Wählerinnen und Wähler künftig – ähnlich wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen:

  • Erststimme für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag),
  • Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
     

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

  • Zustellung: bis spätestens 15.02.2026
  • Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, können Bürgerinnen und Bürger sich an das Bürgerbüro wenden, entweder telefonisch oder per E-Mail  

Kontakt:

Thea Novakovic, Tel. 07642-6899-23, Mail: Thea.Novakovic(@)endingen.de
Andrea Schuler, Tel. 07642-6899-71, Mail: Andrea.Schuler(@)endingen.de


Hinweise:

  • Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe nicht zwingend erforderlich.
    Eine Stimmabgabe ist im zugeordneten Wahllokal auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich, sofern ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt wird und die wahlberechtigte Person in diesem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
  • Bei innerstädtischen Umzügen ab dem 19.01.2026 wird das Wählerverzeichnis nicht mehr geändert. Eine neue Wahlbenachrichtigung erfolgt nicht.
  • Das Wählerverzeichnis kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 im Bürgerbüro eingesehen werden. Dies dient der Überprüfung der eigenen Eintragung für die Ausübung des Wahlrechts.

     

Wichtige Termine im Überblick

  • Wahlbenachrichtigung:
    Zustellung ab 26.01.2026 bis spätestens 15.02.2026
     
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis:
    Vom 26.01.2026 bis 13.02.2026
     
  • Einsichtnahme / Einspruch gegen das Wählerverzeichnis:
    Vom 16.02.2026 bis 20.02.2026
     
  • Briefwahl – Ausstellung von Wahlscheinen:
    Voraussichtlich ab 28.01.2026 bis einschließlich 06.03.2026, 15.00 Uhr von montags bis freitags während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie den Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro.
     
  • Ersatzausstellung von Wahlscheinen:
    Nur bei Verlust oder Nichtzugang während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro, der Sonderöffnungszeiten am 06.03.2026 von 08.00 bis 15.00 Uhr und zusätzlich am 07.03.2026 vom 11.00 bis 12.00 Uhr zulässig.
    Zusätzlich könnte bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag 08.03.2026, noch bis 15.00 Uhr im Wahlamt im Bürgerbüro ein Wahlschein ausgestellt werden.
     

Wahllokale

Die Wahllokale sind am Wahltag, 08.03.2026, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Das zuständige Wahllokal sowie Informationen zur Barrierefreiheit sind auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen gab es einige Änderungen bei einzelnen Straßenzuordnungen und Wahllokalen. Eine Übersicht der Wahlbezirke bzw. Standorte inklusive der jeweiligen Adressen finden Sie hier:

  • Wahlbezirke Forchheim Standort: 
    00101 Gemeindezentrum Forchheim                   Herrenstr. 33

 

Briefwahl

Stimmen können auch per Briefwahl abgegeben werden.

Beantragung der Briefwahl

  • Persönlich:
    Ab voraussichtlich 28.01.2026 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro möglich. Eine Aushändigung an Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht durchführbar.
  • Schriftlich oder elektronisch:
    Entweder mittels der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an wahlen(@)endingen.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
  • Online (Internet-Wahlscheinantrag):
    Ermöglicht wird das voraussichtlich ab 26.01.2026 über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder über diesen Link. Dieser Internet-Wahlscheinantrag wird am 04.03.2026 um 12.00 Uhr deaktiviert.

    Hier kann man mit wenigen Klicks die Briefwahl für Forchheim beantragen: Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen


Wichtige Hinweise zur Briefwahl:

Mit Beantragung der Briefwahl wird im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk („W“) gesetzt, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen.

Möchten Sie nach Beantragung der Briefwahl doch im Wahllokal wählen, müssen Sie den Wahlschein im Wahllokal vorlegen und abgeben. So wird ausgeschlossen, dass Sie bereits wirksam an der Briefwahl teilgenommen haben (hierfür ist der Briefwahlschein erforderlich) und zudem noch bei der Urnenwahl abstimmen.
 

Kontakt

Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Landratswahl sind:

Thea Novakovic (Hauptverwaltung)
Telefonnummer: 07642-6899-23
E-Mail: Thea.Novakovic(@)endingen.de

und

Andrea Schuler (Bürgerbüro)
Telefonnummer: 07642-6899-71
E-Mail: Andrea.Schuler(@)endingen.de

 

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie unter: https://www.landtagswahl-bw.de/