Einführung der getrennten Abwassergebühr

Die Gemeinde Forchheim musste die getrennte Abwassergebühr zum 01.01.2011 einführen, da der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof den Frischwassermaßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr im Urteil vom 11.03.2010 beanstandet hat.

Mit der neuen Abwasserberechnung entspricht die Stadt Endingen den Anforderungen der Rechtsprechung. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr wird keine neue Gebühr erhoben, sondern lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem zusätzlichen und neuen Maßstab verteilt. Für die Erhebung der getrennten Abwassergebühr werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt nach dem Aufwand für die

  • Schmutzwasserbeseitigung und für die
  • Niederschlagswasserbeseitigung.

Das hat zur Folge, dass es  eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr gibt. Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt. Für die Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasser-beseitigung angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen der Grundstücke maßgebend. Zur öffentlichen Abwasserbeseitigung zählen auch offene und geschlossene Gräben, sofern sie von der Gemeinde Forchheim zur öffentlichen Abwasserbeseitigung genutzt werden. Die Ermittlung dieser Flächen erfolgt auf der Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) des Vermessungsamtes sowie der ergänzenden Angaben der Grundstückseigentümer.

Bei der Gebührenerhebung soll die Niederschlagswassergebühr nach den bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung an-geschlossenen Grundstücke, insbesondere:

  • Berücksichtigung unterschiedlicher Versiegelungsarten hinsichtlich des Grades der Wasserdurchlässigkeit durch einen Gewichtungsfaktor
  • Berücksichtigung von Notüberläufen / Zisternen durch einen Gewichtungsfaktor

Die bebauten Flächen (Gebäudegrundrissflächen) werden der aktuellen ALK (automatisches Liegenschaftskataster) entnommen.

Auf Basis dieser Daten werden jedem Gebührenschuldner Selbstauskunftsunterlagen zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen seines Grundstücks zur Verfügung gestellt. Bedeutsam ist zunächst die Überprüfung der Richtigkeit der ermittelten Flächen so-wie deren etwaige Ergänzung oder Berichtigung. Hernach ist die Angabe der an die Abwasser-beseitigungsanlage angeschlossenen versiegelten Grundstücksflächen und ihrer Beläge (z.B. Pflaster, Rasengittersteine) vorzunehmen. Die Selbstauskunftsunterlagen bestehen aus:

  • Anschreiben (1-fach, 2 Seiten),
  • Lageplan mit Kennzeichnung der bebauten und befestigten Flächen des Grundstückes (2-fach, mindestens 1 Seite),
  • Berechnungsbogen mit Angabe der einzelnen bebauten / befestigten Flächen in m² (gerundet) und der Abfrage, ob von den einzelnen Flächen Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, mitzuteilen, mit welchen der im Einzelnen angegebenen Beläge (s. dazu Berechnungsbogen) die einzelnen Flächen versehen sind bzw. ob eine Regenwassernutzungsanlage oder Retentionsanlage nachgeschaltet ist (2-fach, mindestens 1 Seite),
  • Ausfüllhilfe (1-fach, 1 Seite).

Die einzelnen Flächenbeläge sind aufgrund eines Ratsbeschlusses vom (Endingen: 23.06.2010, Forchheim 19.07.2010) abhängig vom Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren versehen worden. Die in Ansatz gebrachten Abfluss-beiwerte für die teilversiegelten Flächen (Gewichtungsfaktoren) orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).

Die Bürger sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Abgabenordnung verpflichtet. Unterbleibt diese Mitwirkung, wird daran im Wege des Einzelanschreibens nochmals erinnert. Unterbleibt die Auskunft auch danach, erfolgt eine Schätzung auf Basis der durch die ALK-Daten ermittelten bebauten und befestigten Flächen mit der Annahme vollständiger Einleitung. 

Vokakular zur getrennten Abwassergebühr

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Häufig gestellte Fragen zur getrennten Abwassergebühr

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Information zum Thema Brauchwasseranlagen (Regenwassernutzung)

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Ausfüllhilfe zum Berechnungsbogen Niederschlagswassergebühr

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Infobroschüre zur getrennten Abwassergebühr

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